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Aktuelle Probleme des Versorgungsausgleichs

Modul 2: Freitag, 23. November 2012, 14:00 – ca. 19:30 Uhr

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Seminargebühren und Frühbucherplus

Ein Modul:
150,00 € zzgl. 25,00 € Veranstaltungspauschale zzgl. USt.

Sonderpreis bei Buchung mehrerer Module:
2 Module: 300,00 € zzgl. USt.
3 Module: 420,00 € zzgl. USt.

Bei Anmeldung bis zum 15.07.2012 erhalten Sie 10 % Frühbucherrabatt!

Am 1.9.2009 ist das Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs in Kraft getreten. Durch dieses Gesetz hat es einen vollständigen Systemwechsel im Bereich des Versorgungsausgleichs gegeben: An die Stelle eines in die gesetzliche Rentenversicherung hinein kanalisierten Gesamt-Einmalausgleichs ist ein einzelanrechtbezogener Hin- und Herausgleich getreten.

Das neue Recht hat eine Vielzahl von neuen Rechtsfragen aufgeworfen, die in der Rechtsprechung erst nach und nach geklärt werden. Für Anwälte, die mit dem neuen Recht zu tun haben, haben sich zahlreiche Haftungsrisiken ergeben, die vor allem daraus resultieren, dass das neue Recht zu jedem einzelnen Anrecht Überlegungen über die Bewertung, die Sinnhaf-tigkeit des Ausgleichs und die Art des Ausgleichs erfordert. Es reicht nicht mehr, die grundsätzliche Funktionsweise zu kennen, sondern man muss sich mit den einzelnen Anrechten auskennen.

In dem Seminar soll auf anschauliche Weise anhand von Beispielen dargestellt werden,

  • was die Einbeziehung von auf Einmalzahlung gerichteten Anrechten in den Versorgungsausgleich bedeutet und wie die Grenzziehung zwischen Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich ausgestaltet wird,
  • in welcher Weise die Auskünfte der Versorgungsträger überprüft werden müssen,
  • wie die Bewertung der verschiedenen Anrechte erfolgt und welche Risiken dabei bestehen,
  • welche Zuschläge bei wegfallender Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung erfolgen müssen,
  • wie der interne Ausgleich funktioniert und auf welche Punkte bei den zu begründenden Anrechten zu beachten sind,
  • welche Probleme sich bei der sog „Rentnerfalle“ stellen,
  • welche Wechselwirkungen der Versorgungsausgleich mit unterhaltsrechtlichen Fragen hat,
  • in welchen Fällen ein externer Ausgleich möglich ist oder sogar erzwungen werden kann,
  • welche Bedeutung beim externen Ausgleich der Wahl der Zielversorgung zukommt,
  • welche Probleme beim externen Ausgleich fondsgebundener Versorgungen bestehen,
  • wie die Geringwertigkeitsklausel auszulegen ist,
  • was in Fällen mit Auslandsberührung zu beachten ist,
  • welche Chancen und Risiken insbesondere bei betrieblichen Altersversorgungen bestehen und
  • welche Altverfahren wieder aufgegriffen werden können und welche Auswirkungen das im Einzelfall hat.

Der Referent verwaltet eine Professur an der Hochschule Osnabrück und ist Lehrbeauftragter an den Universitäten Münster und Paris X. Er befasst sich seit vielen Jahren mit dem Familienrecht und hat sich durch zahlreiche Veröffentlichen auf diesem Gebiet einen Namen gemacht. Im letzten Jahr wurde seine in vielen Besprechungen gelobte Monographie zum neuen Versorgungsausgleich (Versorgungsausgleich in der Praxis) veröffentlicht. Hinzuweisen ist auch auf seine Kommentierungen zum Recht des Versorgungsausgleichs im Handkommentar BGB (Nomos Verlag, 7. Auflage) sowie auf seine Kommentierungen in Rahm/Künkel, Handbuch des Familien-und Familienverfahrensrechts (Otto Schmidt Verlag). Außerdem ist Dr. Kemper Mitherausgeber und Autor des Handkommentars Familienverfahrensrecht (Nomos Verlag, 2. Aufl. 2011) und des Handbuchs zum Familien- und Familienverfahrensrecht, das von Rahm/Künkel begründet wurde (Otto Schmidt Verlag). Er gehört dem wissenschaftlichen Beirat der Zeitschrift „Familie und Recht“ an und ist ständiger Mitarbeiter des „Familienrechts-Beraters“. Seit mehreren Jahren ist Dr. Kemper in der Anwaltsfortbildung tätig.